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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Nach dem gilt zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren u. a. Folgendes: Das NWB BAAAC-15713 die Verfassungsmäßigkeit des für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000 geltenden § 32c EStG bestätigt. Nr. 7 – Anwendung des § 32c EStG für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000 – der Anlage zum (BStBl 2005 I S. 794), zuletzt neu gefasst durch (BStBl 2006 I S. 214) wird daher mit sofortiger Wirkung gestrichen. Festsetzungen der Einkommensteuer sind nunmehr hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: (1.a und 1.b) Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG bzw. § 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) – für Veranlagungszeiträume vor 2005 bzw. ab 2005; (2) Nichtabziehbarke...