Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eckpunkte der Unternehmensteuerreform und der Abgeltungsteuer
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmensteuer in Deutschland” der Koalitionsparteien hat sich am auf die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform sowie der Abgeltungsteuer geeinigt. Dies sind im Wesentlichen:
Die Steuerbelastung für Körperschaften soll um rund 9 Prozentpunkte auf 29,83 v. H. und damit um fast ein Viertel gesenkt werden. Den größten Anteil daran hat die geplante Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 v. H.
Einführung einer modifizierten Zinsschranke. Der Saldo aus Zinseinnahmen und Zinsausgaben soll nur dann hinzugerechnet werden, wenn die verbleibenden Zinskosten 1 Mio. € übersteigen.
Einbehaltene Gewinne großer Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, sollen mit 28,25 v. H. besteuert werden (Thesaurierungslösung). Eine spätere Entnahme soll dann durch die Abgeltungsteuer für Dividenden nachbelastet werden.
Die Gewerbesteuermesszahl soll von 5 auf 3,5 v. H. abgesenkt werden. Der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe soll abgeschafft werden. Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer soll im Gegenzug von derzeit 1,8 auf 3,8 erhöht werden. Die Hinzurechnung der Hälfte der Dauerschuldzinsen soll entf...