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Einkommensteuer | Kein Veräußerungsgeschäft bei Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts
Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar (Bezug: § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Zur Annahme eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts gehört unter anderem neben dem Anschaffungsgeschäft ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft. An einem solchen entgeltlichen Veräußerungsgeschäft fehlt es aber, wenn sich das Anschaffungsgeschäft in ein Abwicklungsgeschäft verwandelt. Die Herausgabe des Wirtschaftsguts stellt dann keine Veräußerung, sondern einen Teilakt der Rückabwicklung dar. Die Entscheidung ist zu einer Rückabwicklung im Privatvermögen ergangen. Spielt sich die Rückabwicklung im Rahmen des Betriebsvermögens ab, so wirken sich etwaige vor Rückabwicklung in A...