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StuB 21/2006 S. 846

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Nichtauszahlung fälliger Tantiemeansprüche; Höhe von Pensionsrückstellungen

(1) Werden Tantiemeansprüche über einen längeren Zeitraum nach Fälligkeit nicht ausbezahlt, ohne dass zwischen der Körperschaft und dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nachweisbar eine Darlehensvereinbarung geschlossen wird oder eine Vereinbarung klar und eindeutig getroffen wurde, liegen gem. nrkr. NWB GAAAB-83809 (BFH-Az.: I R 29/06, EFG 2006 S. 1004) vGA vor. (2) Eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen kann nur insoweit gebildet werden, als die Pensionszusage nicht zu einer Überversorgung des Berechtigten führen würde (st. Rspr.). Bei der Ermittlung der Überversorgung sind Anwartschaften aus früheren Arbeitsverhältnissen nicht zu berücksichtigen (Bezug: § 8 Abs. 3 KStG; § 6a Abs. 1 und Abs. 3 EStG).

Praxishinweise: (1) Die Klin., eine GmbH, hatte ihren beherrschen...