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Allgemeines | Abstandnahme vom Abzug aufgrund einer Freistellungsbescheinigung
▶ Urteil: (1) Die inländische Tochtergesellschaft einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Muttergesellschaft muss für Gewinnausschüttungen auf Grund der Mutter/Tochter-Richtlinie der EU Kapitalertragsteuer nur dann nicht abführen, wenn eine entsprechende Freistellungsbescheinigung erteilt ist. (2) Heißt es in einer solchen Bescheinigung, die Freistellung gelte für Kapitalerträge, „die in der Zeit vom bis zum zufließen”, besteht keine Verpflichtung zur Abführung der Kapitalertragsteuer für die in diesem Zeitraum ausbezahlten Gewinnanteile. Darauf, ob die Ausschüttungen auf Grund steuerlicher Fiktionen schon vor dem als zugeflossen gelten, kommt es nicht an (EFG 2006, S. 1432).
▶ Hinweis: Die Klin., eine inländische GmbH, schüttete am BStBl II 1998, S. 672