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Grundlage für REITs in Deutschland geschaffen
Am ist der Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen verabschiedet worden. Das sog. REITG führt Real Estate Investment Trusts (REITs) in Deutschland ein und schafft damit ein börsennotiertes Immobilienanlageprodukt. Der Entwurf setzt die im Koalitionsvertrag vom vereinbarte Einführung deutscher REITs erfolgreich um und stärkt damit den Finanzplatz Deutschland, erklärte das BMF in seiner Pressemitteilung vom gleichen Tag.
REITs haben sich in über 20 Ländern der Welt als internationaler Standard etabliert. Sie zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass nicht die Gewinne auf Gesellschaftsebene, sondern die Gewinnausschüttungen beim Anleger besteuert werden. Das Gesetz enthält im Wesentlichen folgende Elemente:
Der deutsche REIT ist als in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft („REIT-AG”) ausgestaltet, die zwingend an der Börse notiert sein muss. Der Streubesitz soll durch eine dauerhafte Quote von 15 % gesichert werden. So werden deutsche REITs einem breiten Anlegerkreis zugänglich gemacht („Mindeststreubesitz”).
Die REIT-AG ist von der Körperschaft...