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IWB Nr. 21 vom Seite 1019 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1326

Abzug von Verlusten ausländischer Betriebsstätten in Deutschland möglich?

Gunnar Tetzlaff und Alexander Schallock

Verstößt die Versagung des Abzugs von Verlusten ausländischer Betriebsstätten bei der deutschen Besteuerung gegen EU-Recht, weil hierdurch die Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit eingeschränkt werden? Zwei richtungweisende Verfahren sind zu dieser Frage beim BFH anhängig (I R 84/04 – Lidl – und I R 116/04 – Stahlwerk Ergste Westig), der die Rechtssachen mit Beschlüssen vom 28.6. und dem EuGH vorgelegt hat. Kernpunkt der Erörterung soll dabei der Fall Lidl bilden, da die Rechtssache I R 116/04 grundsätzlich ähnlich gelagert ist, sollen daher vor allem die wesentlichen Unterschiede angesprochen werden.

I. Bisherige Behandlung von Betriebsstättenverlusten im DBA-Ausland

Die Besteuerung der Unternehmensgewinne durch die Vertragsstaaten ist in den DBA entsprechend Art. 7 Abs. 1 OECD-MA geregelt. Danach können Gewinne eines in Deutschland ansässigen Unternehmens im DBA-Ausland nur insoweit besteuert werden, als das Unter- S. 1020nehmen seine Tätigkeit im DBA-Ausland durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt und die Gewinne der Betriebsstätte zugerechnet werden können. Folglich liegt das Besteuerungsrecht für die Gewinne der Betriebsstätte sowohl in Deuts...