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Möglichkeit der Verböserung eines Eigenheimzulagenbescheids
Ein Bescheid über die Festsetzung der Eigenheimzulage enthält mehrere Verwaltungsakte, die in einem Bescheidformular zusammengefasst werden. Die Möglichkeit der Verböserung ist damit nicht uneingeschränkt zulässig. Die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung trägt nicht dem materiellen Jahresprinzip Rechnung.