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FG München 18.10.2005 15 K 5471/02, NWB direkt 45/2006 S. 3

Anordnung auf Hinzuziehung eines fachkundigen Bevollmächtigten

Das Gericht darf die Hinzuziehung eines fachkundigen Prozessbevollmächtigten oder Beistands anordnen, wenn die prozessfähigen Kläger Hinweise des Gerichts auf die prozessuale Situation und auf die daraus resultierende Veranlassung ignorieren, ihre Ausführungen vollinhaltlich neben der Sache liegen und ihre Rechtsverfolgung trotz eigentlich überschaubarer rechtlicher Situation als mutwillig erscheint.