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FG Baden-Württemberg 19.09.2006 4 K 177/02, NWB direkt 45/2006 S. 2

Darlehensverträge zwischen Eltern und minderjährigen Kindern

Wird das Erfordernis der Bestellung eines Ergänzungspflegers bei dem Abschluss eines Darlehnsvertrags zwischen Eltern und ihren Kindern nicht beachtet, ist der zwischen dem minderjährigen Kind und seinem Verwandten geschlossene Vertrag schwebend unwirksam. Die Genehmigung durch das volljährig gewordene Kind bzw. den Ergänzungspfleger entfaltet im Gegensatz zum Zivilrecht keine steuerrechtliche Rückwirkung. Das Erfordernis der wirtschaftlichen Betrachtungsweise i. S. des § 41 AO wird im Falle der Verträge zwischen nahen Angehörigen durch das Erfordernis der Einhaltung der gesetzlichen Form eingeschränkt. Auf eine telefonische Auskunft, bei der die Person des Auskunftgebenden und damit seine Funktion und Zuständigkeit nicht festgestellt werden kann, lässt sich kein rechtlich a...