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Berufsrecht | Aufrechnung gegenüber Honoraranspruch bei unzureichender Leistung eines Rechtsanwalts
Hat eine Klage erkennbar keine Aussicht auf Erfolg, dann ist es eine Verletzung der dienstvertraglichen Pflichten des Rechtsanwalts, wenn er dem Mandanten mitteilt, die Klage habe überwiegende Erfolgsaussichten. Bei einer anhand des Gesetzes, allgemeiner Rechtssätze sowie der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Methoden klar zu bewertenden Rechtslage darf der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Prozessführung nicht positiv darstellen, wenn tatsächlich ein erhebliches Prozessrisiko besteht. Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag entfällt aber nicht wegen einer unzureichenden Leistung des Rechtsanwalts. Jedoch kann der Mandant dem Honoraranspruch im Wege der Aufrechnung seinen Kostenschaden entgegenhalten (, NJW-RR 2006 S. ...