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NWB Nr. 45 vom Seite 3801 Fach 8 Seite 1541

BFH-Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer im Jahr 2005

Dr. Armin Pahlke

Die im Jahr 2005 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des BFH zur Grunderwerbsteuer befassten sich insbesondere mit der Auslegung und Anwendung des neuen § 1 Abs. 2a GrEStG, mit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer sowie mit verfahrensrechtlichen Fragestellungen (Anzeigepflichten, gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzungs- bzw. Feststellungsverjährung).

I. Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft

1. Geltung der Grundsätze über fehlerhafte Personengesellschaftsverhältnisse

(BStBl 2005 II S. 299 NWB KAAAB-43963) betr. § 1 Abs. 2a GrEStG.

Hinweis ▶ Pahlke, KFR F. 8 GrEStG § 1, 1/05, S. 251; ders., HFR 2005 S. 441; Behrens/Schmitt, DStR 2005 S. 1429.

Ein Gesellschafter bot 1994 seinen Beitritt zu einer GbR an und leistete 1996 den vereinbarten Gesellschaftsbeitrag. Die zur Wirksamkeit des Beitritts erforderliche notarielle An-S. 3802nahmeerklärung des Geschäftsführers erfolgte erst 1997. Das Finanzamt nahm an, der Gesellschafterbeitritt sei erst 1997 erfolgt und erfülle die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a GrEStG.

Entscheidung ▶ Bei der Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG sind Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, die vor dem vorgenommen worden sind, gem. § 23 Abs. 3 GrEStG n...