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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 1087/05 EFG 2006 S. 1759 Nr. 22

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG § 25 Abs. 3AO 1977 § 149AO 1977 § 150

Wirksamkeit eines Antrags auf Veranlagung zur Einkommensteuer

Leitsatz

1. Wird bis zum Ablauf der Zwei-Jahres-Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG lediglich der unterschriebene Mantelbogen eingereicht, liegt kein wirksamer Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer vor.

2. Für die Einhaltung der Antragsfrist i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG trägt der Antragsteller die Feststellungslast.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1759 Nr. 22
YAAAC-18397

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