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BBV Nr. 11 vom Seite 343

Erbfolgegestaltung mit Hilfe von Trusts und ausländischen Stiftungen?

von Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

Auch wenn es in der Praxis eher selten zur Errichtung von Trusts und ausländischen Stiftungen kommt, so werden beide Gestaltungsansätze immer wieder nachgefragt. Hier herrscht viel Verwirrung, Unkenntnis und „Aberglaube”. Tatsächlich bieten beide Gestaltungen neben möglichen Vorteilen vor allem erhebliche Gefahren, die der Berater kennen sollte.

I. Drei typisierte Praxisfälle zur Erb- und Nachfolge

Die folgenden drei Beispielsfälle stammen aus der Beratungspraxis zur Erb- und Nachfolge. Sie geben einen guten Überblick über wesentliche Fragestellungen in der Praxis:

1. Praxisfall: Trust als Wundermittel?

Eine Unternehmerfamilie möchte Vorkehrungen zur Zukunftsabsicherung im unternehmerischen und im privaten Bereich treffen. Einem „exklusiven” Wirtschaftsinformationsdienst hat das Familienoberhaupt dazu den „Tipp” entnommen, dass Trusts besonders vorteilhaft seien. Der steuerliche Berater der Familie wird dazu um eine Bewertung gebeten.

2. Praxisfall: Ausländische Stiftung I

Ein in Deutschland lebender, vermögender Unternehmer möchte seinen zwei Enkeln jeweils hohe Beträge zukommen lassen. Um Steuern zu sparen, würde er das gerne über eine liechtensteinische Stiftung abwickeln, die sich – ...