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BMF 18.10.2006 IV A 5 - S 7285 - 7/06, NWB direkt 44/2006 S. 11

Rechnungen über Kleinbeträge ab

Durch Art. 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft wird für die Rechnungen über Kleinbeträge i. S. des § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 € angehoben. Die Änderung tritt zum in Kraft. § 33 UStDV ist i. d. F. von Art. 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft in den Fällen anzuwenden, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem ausgeführt wird. Für nach dem ausgeführte Umsätze, für die bereits vor dem das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist, sind die Neuregelungen ebenfalls vollumfänglich anzuwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).