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Führung des Umsatzsteuerhefts
Die OFD Koblenz hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Angehörigen des schaustellenden Gewerbes unter die Befreiungsvorschrift des § 68 Abs. 1 Nr. 1 UStDV fallen und somit eine Befreiungsbescheinigung nach § 68 Abs. 2 UStDV erhalten. Wenn die Schaustellerei im Umherziehen ausgeübt wird, schließt dieses den gleichzeitigen Unterhalt einer gewerblichen Niederlassung, an der auch Schaustellerei mit demselben Fahrgeschäft betrieben wird, aus. Hier ist das Umsatzsteuerheft ein probates Mittel der Steueraufsicht.