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BFH V R 18/06, NWB direkt 44/2006 S. 11

Vorsteuerabzug bei Vermietung von Stellplätzen auf Campingplätzen

Nach europarechtlicher Vorgabe ist für eine Unterscheidung zwischen kurzfristiger Vermietung auf Campingplätzen, die nach nationalem Recht steuerpflichtig sein soll, und einer nicht mehr kurzfristigen Vermietung auf Campingplätzen, die nach nationalem Recht steuerbefreit sein soll, kein Raum. Demgemäß ist die Vermietung von Stellplätzen auf als Campingplätzen erschlossenen Grundstücken europarechtlich ein steuerpflichtiger Umsatz. Ein Steuerpflichtiger kann sich hierauf berufen, um im Ergebnis den für ihn vorteilhaften Vorsteuerabzug zu erhalten und eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG zu verhindern.