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Zerlegung bei atypischer Belastung einer Gemeinde durch Windparkanlage
Aufwendungen, die eine ins Gewicht fallende, atypische Belastung einer Gemeinde darstellen, können zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i. S. von § 33 GewStG führen und einen von § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt, rechtfertigen.