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Verluste aus vom Arbeitgeber veranlassten Aktienverkäufen
Verluste aus Aktienverkäufen, die auf Druck des Arbeitgebers – zur Wahrung der Unabhängigkeit gegenüber Mandanten – nach Ablauf der Spekulationsfrist erfolgen, können nicht als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, da Wertveränderungen in der Vermögenssphäre im Bereich der Überschusseinkunftsarten – von den in §§ 17, 23 EStG und § 21 UmwStG geregelten Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben.