Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerpflicht von Arbeitgeber-Zinszuschüssen
Ist der Arbeitgeber nicht selbst Darlehensgeber, sondern hat er nur den Abschluss eines Bausparvertrags und die Vorfinanzierung dieses Vertrags durch einen Dritten vermittelt und mit Zinszuschüssen gefördert, können diese Zinszuschüsse, wenn bei dem geförderten Arbeitnehmer die Einkommensgrenzen nach § 25 II. WoBauG überschritten sind, weder nach § 3 Nr. 58 EStG (in der 1995 und 1996 gültigen Fassung) noch gem. Abschnitt 31 Abs. 8 LStR 1996 als steuerfrei behandelt werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Abschluss des Bausparvertrags mit dem Dritten zur Voraussetzung für die Gewährung der Zinszuschüsse gemacht hat. Dass der begünstigte Arbeitnehmer später zur Rückzahlung aufgefordert worden ist und die Zuschüsse gegebenenfalls. tatsächlich zurückzahlen muss, steht dem Zufluss der Zinszuschüsse nich...