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Kein Kindergeldanspruch bei längerem Schulbesuch des Kinds in Jordanien
Wird der in Deutschland geborene Sohn türkischer Eltern ab dem 12. Lebensjahr in einem Internat in Jordanien untergebracht, um dort für einen Zeitraum von acht bis neun Jahren zur Schule zu gehen, hat er auch dann keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland mehr (als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch der Eltern), wenn er sich in den Ferien pro Jahr ca. 6 Wochen in der elterlichen Wohnung in Deutschland aufhält, zeitweise auch in Deutschland gemeldet ist und die Absicht hat, nach Abschluss seiner Schulausbildung in Jordanien wieder nach Deutschland zurückzukehren.