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Einkünfte-/Bezügegrenze beim Kindergeld
Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung am Ausbildungsort und der Wohnung der Eltern sind nicht als für besondere Ausbildungszwecke verwendete Einkünfte/Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG anzuerkennen, wenn der Lebensmittelpunkt des Kinds nach den Gesamtumständen am Ausbildungsort liegt.