Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs. Der Ausschluss vom Splittingtarif ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt auch nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG v. .