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Spendenabzug bei Zuwendungen eines Mitglieds an den eigenen Verein
Zuwendungen von Mitgliedern an den eigenen Verein, die – gegebenenfalls im Verbund mit gleichgerichteten Leistungen anderer Vereinsmitglieder – unmittelbar und ursächlich mit einem durch den Verein ermöglichten Vorteil zusammenhängen, sind nicht als Spenden gem. § 10b EStG steuerlich absetzbar.