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FG München 18.03.2005 8 K 4814/04, NWB direkt 44/2006 S. 3

Haftungsinanspruchnahme des Vorstands einer AG für Lohnsteuer

Das Vorstandsmitglied einer AG haftet für angemeldete, aber in Folge vorsätzlicher Verletzung der Pflichten als Vorstand nicht abgeführte Lohnsteuerschulden der AG, wenn es im Zeitpunkt der Fälligkeit der Lohnsteuer das Amt als Vorstand weder niedergelegt hat, noch eine Auflösungsvereinbarung in Kraft getreten ist oder es von der Wahrnehmung seiner Aufgaben entbunden ist. Ein Geschäftsführer handelt bereits dann schuldhaft, wenn er im Falle eines noch nicht beschiedenen Antrags auf Stundung Steuern zum Fälligkeitszeitpunkt nicht abführt.