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Steuerliche Privilegierung von Abgeordneten
Zehn unangenehme Fragen an das BMF
Vor dem BFH sind mehrere Verfahren anhängig, in denen die Kläger eine im Vergleich zu Abgeordneten des Deutschen Bundestags gleichheitswidrige Benachteiligung bei der Besteuerung ihres Einkommens rügen. Nunmehr hat der das BMF zum Verfahrensbeitritt und zur Stellungnahme zu zehn Punkten aufgefordert.
Hintergrund
Den Abgeordneten wird gem. § 12 AbgG eine Kostenpauschale von derzeit jährlich 43 764 € zuzüglich steuerfreier Leistungen, wie etwa die Freifahrtberechtigung bei der Deutschen Bahn AG, gewährt und im Wege einer Vollpauschalierung von der Einkommensteuer freigestellt. Die Abgeordneten müssen ihren Erwerbsaufwand nicht nachweisen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Steuerfreiheit ist § 3 Nr. 12 EStG. Mit dieser Vorschrift musste sich das BVerfG bereits in seiner Entscheidung v. beschäftigen. Damals hat das BVerfG entschieden, dass § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit diese Norm Steuerfreiheit für eine Aufwandsentschädigung gewährt, die nach § 17 Bundesbesoldungsgesetz i.V. mit dem Haushaltsgesetz für eine Tätigkeit in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet gezahlt wird. Aufbauend auf diese Entscheidung hat der BFH seine zehn Fra...