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Grundfragen der Bürgschaft
Ein Sicherheitsmittel mit hohem Risiko
Die „Bürgschaft” gehört zu den risikoreichsten Rechtsgeschäften überhaupt. Es liegt auf der Hand, dass die Verpflichtung eines Bürgen nur dann verlangt bzw. angeboten wird, wenn der „Hauptschuldner” in seiner Bonität nicht als besonders stark eingeschätzt wird. Der Bürge ist von vornherein der Gefahr ausgesetzt, als Ersatzschuldner für die Hauptschuld herangezogen zu werden. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen belegen indessen, dass diese Form der Mithaftung nach wie vor sehr populär zu sein scheint. Vielfach übernehmen mehr oder weniger vermögenslose Angehörige oder Lebenspartner die Bürgschaft für (hohe) Bankverbindlichkeiten (Darlehen), ohne die damit verbundenen Risiken zutreffend einschätzen zu können. Der Schutz solcher „Problembürgen” hat sich zwar in den letzten Jahren deutlich verbessert, kann aber – als negative Kehrseite – zu einer restriktiven Vergabepraxis der Banken führen.
I. Einführung
Mit einer Bürgschaft sichert der Bürge die Forderung eines Gläubigers gegen einen Dritten, den sog. Hauptschuldner. Dabei wird der Bürgschaftsvertrag grundsätzlich zwisc...