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NWB Nr. 44 vom Seite 3701

Deutsch-Britische Kammer hilft bei Lohnbuchhaltung

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer hilft deutschen Unternehmen, die in Großbritannien Arbeitnehmer beschäftigen bzw. dorthin entsenden, die lohnbuchhalterischen Anforderungen zu erfüllen. Deutschsprachige Mitarbeiter geben Hilfestellung bei der Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und übernehmen die notwendige Korrespondenz mit dem britischen Finanzamt.

Dieser neue Service wendet sich an deutsche Unternehmen, die im britischen Markt weder eine Tochtergesellschaft noch eine Betriebsstätte gegründet haben. Er eignet sich sowohl für britische Mitarbeiter als auch für deutsche Arbeitnehmer, die mehr als 183 Tage im britischen Steuerjahr im Vereinigten Königreich verbringen. Allerdings ist zu beachten, dass der Mitarbeiter keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen haben darf. Er kann aber bspw. technische Wartungsaufträge durchführen, den Markteintritt durch Marktanalysen vorbereiten oder beim Aufbau der Auslagen bei britischen Vertriebsgesellschaften behilflich sein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, MA, und Herrn Rechtsanwalt Martin Fischer, LL.M., Tel: +44 (0)20 7976 4144, E-Mail: payroll@ah...