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BFH 13.09.2006 II R 5/05, NWB 44/2006 S. 358

Grundsteuer | Erlass nach § 33 Abs. 1 GrStG bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht lediglich vorübergehender Natur

Mit Beschluss v. - II R 5/05 NWB YAAAC-18011 hat der II. Senat des BFH das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann. – Anmerkung: Der Beschluss hat erhebliche Bedeutung für die Praxis, weil sich eine Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BVerwG und des BFH abzeichnet, die eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erforderlich machen könnte. Für den Grundsteuererlass ist in den meisten Bundesländern die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, in Berlin jedoch die Finanzgerichtsbarkeit. Der BFH tendiert dahin, strukturell beding...