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Umsatzsteuer | Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke
Bestehen Zweifel, ob eine beabsichtigte Lieferung oder ein beabsichtigter innergemeinschaftlicher Erwerb eines Gegenstands unter die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG fällt, haben die Lieferer und die Abnehmer bzw. die innergemeinschaftlichen Erwerber die Möglichkeit, bei der zuständigen Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke einzuholen. Diese können auch bei den Landesfinanzbehörden (z. B. den Finanzämtern) beantragt werden. Mit Schreiben v. - IV A 5 - S 7220 - 71/06 NWB WAAAC-18110 hat das BMF den von der Zollverwaltung neu aufgelegten Vordruck „Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke” bekannt gegeben, der ab sofort zu verwenden ist.