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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG 1993 für betriebsärztliche Leistungen
Wie der NWB WAAAC-18016 entschieden hat, sind betriebsärztliche Leistungen, die ein Unternehmer gegenüber einem Arbeitgeber erbringt und die darin bestehen, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG), – soweit die Leistungen nicht auf Einstellungsuntersuchungen entfallen – gemäß § 4 Nr. 14 UStG 1993 steuerfrei. – Anmerkung: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG ist anwendbar, weil die betriebsärztlichen Leistungen – im Streitfall durch den TÜV unter Einschaltung von Ärzten erbracht – in erster Linie der Krankheitsvorbeugung und -erkennung sowie der Beobachtung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer dienen.