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BFH 21.09.2006 VI R 47/05, NWB 44/2006 S. 355

Einkommensteuer | Amtsveranlagung bei positiver oder negativer Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von jeweils mehr als 800 DM

Mit Urteilen v. - VI R 52/04 NWB QAAAC-18018 und VI R 47/05 NWB GAAAC-18017 hat der BFH Folgendes entschieden: Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 €), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG vom Amts wegen durchzuführen.