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StuB Nr. 20 vom Seite 771

Korrespondierende Besteuerung bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Werden im Rahmen der Betriebsprüfung bei einer Kapitalgesellschaft verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) festgestellt, ist eine korrespondierende Besteuerung der vGA beim Gesellschafter mit bereits bestandskräftigen Bescheiden regelmäßig aus verfahrensrechtlichen Gründen ausgeschlossen (vgl. IV A 4 – S 0350 – 12/05, BStBl I S. 903 = StuB 2005 S. 904).

Nach dem vorliegenden Entwurf des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) ist eine Neuregelung in § 32a KStG geplant, womit gegenüber den Vorschriften der AO eine eigenständige Rechtsgrundlage zur Korrektur von Steuerbescheiden geschaffen werden soll. Soweit gegenüber einer Kapitalgesellschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist ein Steuerbescheid gegenüber dem Anteilseigner (§ 20 Abs. 2a EStG), dem die vGA zuzurechnen ist, zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern. Der Steuerbescheid gegenüber der Kapitalgesellschaft ist insoweit auch dem betroffenen Anteilseigner bekannt zu geben. Die Festsetzungsfrist gegenüber dem Anteilseigner endet insoweit nicht vor Ablauf von einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids gegenüber der Kapitalgesellschaft.

Die geplante Regelu...