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StuB Nr. 20 vom Seite 904

Änderung von Steuerbescheiden – Auswirkungen der Aufdeckung vGA bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern

Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA darstellt, ist bei der KSt-Festsetzung gegenüber der Kapitalgesellschaft und der ESt-Veranlagung gegenüber den Anteilseignern jeweils eigenständig zu beurteilen, weil weder das EStG noch das KStG insoweit eine korrespondierende Besteuerung anordnen (vgl. BStBl 1993 II S. 569, und Nr. 1.1.3 des AEAO zu § 173).

Wird bei einer Kapitalgesellschaft – z. B. im Rahmen einer Außenprüfung – eine vGA festgestellt und bei der KSt-Festsetzung gewinnerhöhend berücksichtigt, ist bei der Besteuerung des betroffenen Anteilseigners gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Korrektur dieser Steuerfestsetzung (z. B. nach § 173 AO) vorliegen. Eine Korrektur der Steuerfestsetzung ist nach Ablauf der Festsetzungsfrist unzulässig. Ablaufhemmungen im Besteuerungsverfahren der Kapitalgesellschaft (z. B. § 171 Abs. 4 AO) haben keine Auswirkung auf die Festsetzungsfrist beim Anteilseigner.

Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Steuerfestsetzung des Anteilseigners hinsichtlich der Leistungen zwischen Kapitalgesellschaft und Anteilseigner nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erfolgen kann, um eine Korrektur der Steuerfestsetzung bei späterer Feststellung einer vGA zu ermöglichen (§ 165 Abs. 2 i. V. mi...