Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Passives Sonderbetriebsvermögen eines Kommanditisten
Für die Zuordnung von Sicherheiten eines Kommanditisten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen bei einer KG für Verbindlichkeiten einer GmbH, die in wirtschaftlicher Verbindung zur KG steht, an der aber nur die KG, nicht jedoch der Gesellschafter beteiligt ist, kommt es – wie bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum aktiven Sonderbetriebsvermögen – maßgebend auf den Veranlassungszusammenhang an (Weiterentwicklung der Rechtsprechung, vgl. , BFH/NV 1991 S. 588; Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 48 Abs. 1 Nr. 2, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO).
Praxishinweise: Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen liegt vor, wenn die Sicherheit ausschließlich und eindeutig durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst ist. Der betriebliche Einsatz der Sicherheit muss also geeignet sein, die Ste...