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Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit für Drittstaatenunternehmen
, Fidium Finanz AG gegen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Eine innerstaatliche Regelung, nach der ein Mitgliedstaat für die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Kreditvergabe im Inland durch ein in einem Drittstaat ansässiges Unternehmen eine vorherige Erlaubnis vorschreibt und diese Erlaubnis u. a. dann zu versagen ist, wenn das betreffende Unternehmen nicht seine Hauptverwaltung oder eine Zweigstelle im Inland hat, berührt vorwiegend die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit i. S. der Art. 49 ff. EG. Ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat kann sich nicht auf diese Bestimmungen berufen.
Anmerkung:
Das mit Spannung erwartete Urteil in der Rs. Fidium Finanz AG bedeutet einen weiteren Schritt zur Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich Unternehmen, die in Drittstaaten ansässig sind, auf die Kapitalverkehrsfreiheit berufen können.
Die Klägerin, die in St. Gallen ansässige Fidium Finanz AG, ist eine Gesellschaft schweizerischen Rechts. Ihr Gesellschaftszweck liegt in der Vergabe von Krediten an im Ausland – vorwiegend in Deutschland – ansässige Kunden, wobei das Angebot über eine Internetseite und damit ohne mat...