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Schweden | DBA Schweden Österreich – Eindämmung der Steuerflucht
Durch das am unterzeichnete Revisionsprotokoll wird das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach Art. 8 des DBA zwischen Schweden und Österreich für Wegzugsfälle neu geregelt. Ziel ist es, die Steuerflucht von in Schweden steuerlich ansässigen Personen mit vermögenden Beteiligungen im Privatbesitz durch Wohnsitzwechsel nach Österreich künftig zu vermeiden. Diese konnten in der Vergangenheit sog. weiße Einkünfte erzielen, da nach dem DBA das alleinige Besteuerungsrecht nach einem Umzug nach Österreich als neuem Ansässigkeitsstaat zugewiesen wurde. Wurden die Anteile jedoch kurz nach Umzug veräußert, waren in Österreich aber nur die dort entstanden stillen Reserven zu versteuern, während vorherige Wertsteigerungen unbesteuert blieben...