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FG München 03.08.2006 6 V 921/06, NWB direkt 43/2006 S. 9

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Darlehen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Betriebsausgabenabzug

Bei einer Darlehenshingabe durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter oder an eine diesem nahe stehende Person liegt bereits zum Zeitpunkt der Darlehenshingabe eine verdeckte Gewinnauschüttung vor.