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FG Sachsen 16.08.2005 3 K 1318/02, NWB direkt 43/2006 S. 8

Garantierückstellungen eines Bauunternehmens

Die Entscheidung der Finanzverwaltung, bei einem Bauträgerunternehmen aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 0,5 v. H. des garantiebehafteten Jahresumsatzes zu berücksichtigen, ist nicht zu beanstanden. Eine lineare Verteilung der Pauschalrückstellung über den 5-jährigen Gewährleistungszeitraum kommt nicht in Betracht. Die schuldrechtliche Vereinbarung, das Festgehalt der Geschäftsführer innerhalb von zwei Jahren zu vervierfachen, ist jedenfalls dann unangemessen, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer über eine Gewinntantieme von 15 v. H. ohnehin an Gewinnsteigerungen des Unternehmens teilnimmt. Sind die Gehaltsvereinbarungen der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits dem Grunde nach nicht anzuerkennen, darf die Gesellschaft dennoch ei...