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FG München 10.06.2005 8 K 1515/04, NWB direkt 43/2006 S. 5

Kosten für die Planung nicht verwirklichter Bauvorhaben

Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, wenn es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke handelt und wenn daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes dient (hier: Planung zweier Hallen, tatsächlich gebaute dritte Halle unterscheidet sich lediglich in den Größenverhältnissen, den Nutzflächen, dem umbauten Raum und den Baukosten).