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OFD Koblenz 15.09.2006 S 2241a A - St 31 1, NWB direkt 43/2006 S. 5

Behandlung von vorgezogenen Einlagen

Nach dem sind die Grundsätze des nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das FG Nürnberg hat sich mit Urteil v. - I 235/2004 (Az. des BFH: IV R 28/06) der Auffassung des BFH angeschlossen. Einsprüche, die sich gegen die Nichtanwendung der Grundsätze des richten, ruhen deshalb gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes. Aussetzung der Vollziehung kann in diesen Fällen auf Antrag gewährt werden. Über eine etwaige Sicherheitsleistung ist in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.