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FG Thüringen 23.03.2005 IV 399/02, NWB direkt 43/2006 S. 4

1-v.H.-Regelung bei ausschließlich beruflicher Nutzung des Fahrzeugs

Die sog. 1-v.H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG findet auch Anwendung, wenn eine ausschließlich berufliche Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs behauptet wird. Fahrtenbücher der dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahre können keinen Beweis der tatsächlichen Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs im Veranlagungszeitraum erbringen. Die bloße Behauptung, ein betrieblicher Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus, um den Anscheinsbeweis, dass ein betriebliches Fahrzeug auch privat (mit)genutzt wird, zu entkräften.