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FG Sachsen 14.08.2006 1 V 599/06, NWB direkt 43/2006 S. 3

Kein Verwertungsverbot bei Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung

Im Rahmen einer beim Ehemann durchgeführten Außenprüfung erlangte steuererhöhende Erkenntnisse zu den Einkünften der Ehefrau unterliegen keinem Verwertungsverbot, wenn die betroffenen Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Insoweit ist unerheblich, dass für die Einkünfte der Ehefrau schon in der Vergangenheit eine gesonderte Prüfung stattgefunden hat und dass die Ehefrau in der Prüfungsanordnung für den Ehemann nicht mitaufgeführt worden ist. Hat die Steuerpflichtige zehn zu errichtende Eigentumswohnungen, von denen anschließend sieben fremdvermietet und drei an Kinder verschenkt worden sind, zu einem Gesamtkaufpreis erworben und die Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung von einem Baukonto überwiesen, auf das sowohl die verzinslichen Darlehnsmittel einer Bank a...