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BFH 30.03.2006 V R 19/02, NWB 43/2006 S. 349

Umsatzsteuer | Leistungsort bei Vermittlungsleistungen nach § 3a Abs. 4 Nr. 10 UStG 1993

Das NWB KAAAC-17288 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Leistungsort der in § 3a Abs. 4 Nr. 10 UStG 1993 bezeichneten Vermittlungsleistungen bestimmt sich nicht nach § 3a Abs. 2 Nr. 4 Satz 1, sondern nach § 3a Abs. 3 UStG 1993. (2) Der Begriff „Geldforderungen” in § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG 1993 umfasst bei richtlinienkonformer Auslegung auch Geschäfte mit Warenforderungen wie Optionen im Warentermingeschäft. – Anmerkung: Die Klägerin vermittelte mit beachtlichem Beratungsaufwand für ein englisches Unternehmen Interessenten für Börsengeschäfte, mit denen der ausländische Auftraggeber Warenterminkontrakte sowie Terminkontrakte über Wertpapiere, Gold und Devisen abschloss. Diese Vermittlungsleistungen gelten nach § 3a Abs. 3, Abs. 4 Nr. 10 UStG als im Ausland erbracht, sind also nicht umsatzsteuerbar. Der Klägerin wurde der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG für mit diesen Vermittlu...