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Einkommensteuer | Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen
Ausländische Steuern auf Dividenden in- und ausländischer Investmentanteile dürfen im Rahmen der Einkommensteuer aufgrund der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftig berücksichtigt werden. Die OFD Münster weist in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 19/2006 v. NWB VAAAC-17053 darauf hin, dass die Banken und Kreditinstitute bei Investmenterträgen für den Veranlagungszeitraum 2005 stets die vollen ausländischen Steuern bescheinigen, so dass im Veranlagungsverfahren eine entsprechende Kürzung vorzunehmen ist.