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Thüringer FG Urteil v. - II 1375/03

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1 S. 1, HGB § 249 Abs. 1 S. 1, EStG 1990 § 5 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 147

Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist

Höhe der Rückstellung für die Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen

Leitsatz

1. Eine auf die Berücksichtigung einer höheren Ansparabschreibung gerichtete Erweiterung des Klageantrags ist nach Ablauf der Klagefrist nicht mehr zulässig, wenn der Klagegegenstand zunächst eindeutig auf die Anfechtung der Einspruchsentscheidung wegen Nichtanerkennung von Bewirtungskosten und der Versagung der Rückstellung für Aufbewahrungskosten beschränkt war.

2. Monatliche Kosten in Höhe von 2,5 EUR für die Vorhaltung von Daten auf einer Fläche von 0,1 qm sind glaubhaft und im Rahmen einer Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAC-17217

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