Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 12.06.2006 II ZR 334/04, BBK 20/2006 S. 4636

Verdeckte Finanzierung einer GmbH-Kapitalerhöhung durch Darlehen an den Gesellschafter

Übernimmt ein GmbH-Gesellschafter im Kapitalerhöhungsbeschluss die neue Stammeinlage, so wird er von seiner Verpflichtung zur Einlage nicht befreit, wenn er den Betrag aus einem Darlehen entrichtet, das er wenige Tage zuvor von der GmbH erhalten hat. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um eine verdeckte Finanzierung, weil die neue Einlage nicht vom Gesellschafter, sondern von der Gesellschaft finanziert wird (sog. „Her- und Hinzahlen”). Hierin liegt nach dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der realen Kapitalaufbringung, der den realen Zufluss von Vermögen an die Gesellschaft sichern soll: Der Gesellschafter bleibt daher nach § 19 Abs. 2 GmbHG zur Erbringung der Einlage verpflichtet. Leistet er später auf seine vermeintliche Darlehensschuld, tilgt er – erst dann – seine Ein...