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Gewinnausschüttung einer GmbH und Zeitpunkt des Abflusses
Die Gewinnausschüttung bei der GmbH ist erfolgt, wenn auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage die Mittel tatsächlich bei ihr abgeflossen sind. Eine Passivierung der Verbindlichkeit aus der Ausschüttung ist allein nicht ausreichend, so dass keine Ausschüttungsbelastung hergestellt werden darf. Nach Ansicht des FG sind die Voraussetzungen für den Abfluss einer Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft und für den Zufluss beim Gesellschafter getrennt zu prüfen; der Zufluss kann dabei zeitlich vor dem Abfluss liegen.