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Vordrucke der Lohnsteuer-Bescheinigungen 2007
Das BMF hat die Vordrucke für die Lohnsteuer-Bescheinigungen 2007 zusammen mit weiteren Hinweisen bekanntgemacht. Arbeitgeber sind verpflichtet, bis die Bescheinigungen 2006 elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber ohne EDV-Lohnabrechnung können manuell bescheinigen; bei Pauschalversteuerungen ist keine Bescheinigung notwendig.