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BFH 31.08.2006 IV R 53/04, NWB direkt 42/2006 S. 4

Rückwirkende Erhöhung des Betriebsaufgabegewinns aufgrund einer Nachforderungsklausel

Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe. Maßgebend für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns/Aufgabegewinns ist der Veräußerungspreis. Veräußerungspreis ist stets der tatsächlich erzielte Erlös, weshalb später eintretende Veränderungen (z. B. aufgrund einer Nachforderungsklausel) stets auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückzubeziehen sind.